Reisebedingungen und Hinweise

Diese Reisebedingungen die bei Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie gelten für die von IDEE-Reisen vermittelten Pauschalangebote auf der Grundlage des Angebots. Persönliche Daten unserer Gäste werden an Dritte (Beherbergungsstätten, Beförderer) nur weitergegeben, soweit die Weitergabe zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Reisevertrages notwendig wird.

 

1. Abschluß des Reisevertrages

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie IDEE-Reisen den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für alle durch den Anmelder in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Der Reisevertrag wird für IDEE-Reisen verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Reiseanmeldung schriftlich bestätigt haben. Die Bestätigung erfolgt bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von IDEE- Reisen vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist IDEE-Reisen die Annahme erklärt.

 

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens 15,-EUR pro Objekt jedoch nicht mehr als 250,-EUR pro Person/Objekt. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Differenzbetrag zwi-schen Anzahlung und Reisepreis ist bei Abholung der Reiseunterlagen bzw. bei Versand der Reiseunterlagen auf dem Postweg 30 Tage vor Reiseantritt (Zahlungseingang bei IDEE) zu bezahlen. Diese Restzahlung ist vom Endverbraucher nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- EUR nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

 

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen und auch die hierauf bezugnehmen-den Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Abänderungen der Leistungsbeschreibungen  und Nebenabreden sind von IDEE-Reisen schriftlich zu bestätigen. Für Angaben in Prospekten von Hotels , Pensionen und anderen Ferienobjekten können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns oder unseren  Vertretern ausgegeben oder den Reise-unterlagen beigelegt werden. Die Preise sind jeweils für das beschriebene Objekt berechnet. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Anzahl von Erwachsenen und Kindern belegt werden. Der vereinbarte Preis deckt die im Prospekt beschriebenen Leistungen. Nebenkosten für Strom, Gas, Wasser  Reinigung usw. sind beim Vermieter direkt zu bezahlen, sofern diese im Prospekt nicht aufgeführt sind. Die genannten Preise für Heizung , Wasser, Strom und Gas sind circa-Preise. Bei weiter steigenden Energiekosten kann der am Ort zu zahlende Betrag höher sein, als er im Prospekt/Angebot angegeben ist. Bei Sonderangeboten sind die Nebenkosten für die volle Dauer des Aufenthaltes zu bezahlen. Die Kurtaxe ist in jedem Fall vom Mieter am Ferienort zu entrichten, soweit nichts anderes vermerkt ist. Bei Schlüsselabholung kann ein angemessener Betrag (Kaution) zur Verrechnung bei Mietende erhoben werden. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes und nach Ablieferung des Schlüssels zurückerstattet und kann ggf. mit entstehenden Nebenkosten verrechnet werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Leistungsgebers bleiben unberührt. Der Mieter verpflichtet sich, Wohneinheit und Inventar sowie die evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Benutzungshinweise oder Aushänge am Mietobjekt sind zu befolgen. Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden müssen ersetzt werden; der Mieter hat die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden. Eventuelle Kosten dafür sind direkt beim Vermieter zu entrichten. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist nur nach Zustimmung von IDEE-Reisen möglich. Sollten Sie dieselbe Ferienwohnung/ dasselbe Ferienhaus wieder mieten wollen, so sind Sie verpflichtet dies solange über IDEE-Reisen vorzunehmen, wie ein Vertragsverhältnis mit dem Mietobjekt besteht, anderenfalls IDEE-Reisen für die entgangene  Provision schadlos zu halten ist.

Für die Anreise/Abfahrt gelten die im Leistungsangebot angegebenen Zeiten. Abweichende Anreisezeiten sind rechtzeitig beim Vermieter anzumelden. Abreise am Abreisetag bis 10.00 Uhr.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von IDEE-Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche  bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. IDEE-Reisen ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen , sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. IDEE-Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat IDEE-Reisen den Reisenden unverzüglich , spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IDEE-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von IDEE-Reisenüber die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen , Ersatzpersonen

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Unser pauschalisierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:

- bei Anmietung von Privat-/Hotelzimmern ohne daß ein Pauschalarrangement vorliegt

  ab 3. Tag vor Reiseantritt 80% des Mietpreises

- bei Anmietung von Ferienwohnungen/-häusern

  bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- EUR pro Mietobjekt

  44-30 Tage vor Mietbeginn 25% des Reisepreises, mindestens jedoch 35,- EUR pro Mietobjekt

  9- 7  Tage vor Mietbeginn 40% des Reisepreises pro Mietobjekt

  6 Tage vor bis Mietbeginn einschließlich bei Nichtanreise 80% des Reisepreises pro Mietobjekt

  bei Wiederbelegung des Mietobjektes zahlen Sie in jedem Fall 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- EUR pro

  Mietobjekt als Bearbeitungsgebühr

- bei Pauschalarrangements einschließlich Gruppenreisen

  bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises je Teilnehmer

  29-14 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises je Teilnehmer

  13- 7 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises je Teilnehmer

  6 Tage vor bis Reisebeginn  80% des Reisepreises je Teilnehmer

  bei Nichtanreise 100% des Reisepreises je Teilnehmer

  Ist bei Gruppenreisen eine Mindestteilnehmerzahl vorgeschrieben und kann diese vom Kunden nicht erreicht werden, ist

  trotzdem der volle Reisepreis zu entrichten, sofern keine Stornierung erfolgte.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, daß kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

5.2. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

5.3. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. IDEE-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie gegenüber IDEE-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.4. Bearbeitungs-/Rücktritts- u. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

5.5. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Miet-/Reisepreises.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch IDEE-Reisen

IDEE-Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 -ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IDEE-Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IDEE-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

- bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteil-nehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist IDEE-Reisen verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurch-führung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daßdie Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat IDEE-Reisen Sie davon zu unterrichten.

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl IDEE-Reisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann IDEE-Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist IDEE-Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere , falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

7. Haftung

IDEE-Reisen haftet nicht für Schäden, die Sie im Mietobjekt erleiden oder anrichten. Ansprüche gegen IDEE-Reisen und deren Vertragspartner bestehen nicht, wenn ein Mietobjekt nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Auskünfte und Beschrei-bungen zu Mietobjekten werden von IDEE-Reisennach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit abgegeben. Eine eventuelle Haftung des Vermieters von Ferienwohnungen/-häusern oder IDEE-Reisen kann die vereinbarte Mietpreishöhe von Ferienwohnungen/-häusern nicht überschreiten.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt IDEE-Reisen insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungs-bestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

 

Die vertragliche Haftung von IDEE-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit IDEE-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

IDEE-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen IDEE-Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

8. Gewährleistung

8.1 Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. IDEE-Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. IDEE-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

8.3. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet IDEE-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag  - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für IDEE-Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IDEE-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet IDEE-Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den IDEE-Reisen nicht zu vertreten hat.

 

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber IDEE-Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise  dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem IDEE-Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

11. Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften

IDEE-Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

IDEE-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende  IDEE-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß IDEE-Reisen die Ver-zögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von IDEE-Reisen bedingt sind.

 

12. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Reisegepäck- und Reisekranken-versicherung. Die genannten Versicherungen können bei IDEE-Reisen abgeschlossen werden.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller, Vermieter und IDEE-Reisen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Dresden.